AGB

Diese AGB sind für alle Dienstleistungen, Online-Dienste und Produkte der CARGOMON SYSTEMS GMBH gültig.

1. Geltungsbereich

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind die rechtliche Grundlage für die Geschäftsbeziehungen zwischen Vertragspartner und CARGOMON SYSTEMS. Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Geschäfte mit Vertragspartner. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern, werden von uns – auch ohne schriftlichen Widerspruch – nicht anerkannt. Durch Bestellung eines unserer Angebote mit beiliegenden AGB akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und machen sie zum Gegenstand der Vereinbarung. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit hier nichts anderes geregelt ist, die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Österreich.
1.2. CARGOMON SYSTEMS GMBH, Prinz Eugen Straße 70/2/2.1.A, A-1040 Wien (nachfolgend CARGOMON) ist ein Softwareentwickler und Systemintegrator für ortsbezogene Online-Lösungen. Gegenstand unserer Leistungen sind die Erhebung, Sammlung, Verarbeitung und Verwertung von Daten, die Erstellung von Daten und Datenbanken für das Internet und dem Abruf mittels mobiler Telekommunikationseinrichtungen und die Bereitstellung von Computerprogrammen und Online-Anwendungen (“Dienste”) zur Nutzung durch Privat- und Firmenkunden. Daten, Datenbanken, Programme und Dienste werden entgeltlich zur Verfügung gestellt. Dies umfasst den Handel mit Lizenzrechten eigener oder von Dritten bezogener Daten und Datenbanken aller Art, den Verkauf und die entgeltliche Überlassung von Computerprogrammen und Mehrwertdiensten sowie die entgeltliche Erbringung der hiermit verbundenen Dienstleistungen. Der Vertragspartner beabsichtigt die Nutzung von CARGOMON Daten, Lösungen, Dienstleistungen und Produkten (nachfolgend LEISTUNGEN). Der Vertragspartner erteilt CARGOMON den Auftrag, die Bereitstellung und den technischen Betrieb der LEISTUNGEN mittels der CARGOMON Mitarbeiter, Infrastruktur bzw. Entwicklungen zu realisieren. Die Nutzung der CARGOMON LEISTUNGEN erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen. Die Nutzung der Internetseite www.cargomon.info und der darauf im Namen CARGOMON angebotenen LEISTUNGEN unterliegen ebenfalls den nachfolgenden Bedingungen. Daten und Internetapplikationen, die nicht im Namen der CARGOMON angeboten werden, richten sich nach den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

1.3. CARGOMON kann diese AGB, die Auftragsformulare, die Tarife, die Leistungsbeschreibungen, die nationalen Richtlinien und die Anforderungen an die vom Vertragspartner zu erstellenden Dienstbeschreibungen jederzeit ändern, indem die Änderungen dem Vertragspartner schriftlich mitteilt werden. Sofern der Vertragspartner nicht binnen vier Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt.

2. Pflichten CARGOMON

2.1. CARGOMON stellt einen Betrieb seiner technischen Infrastruktur 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag mit mind. 98%-iger Verfügbarkeit im Jahresmittel sicher. Ausgenommen davon sind Wartungsarbeiten und technische Störungen, die außerhalb des Machtbereichs der CARGOMON liegen (z.B. Störungen bei den Internet Service Providern, Mobilfunknetzbetreibern etc.).

2.2. CARGOMON stellt dem Vertragspartner in Abhängigkeit von der Art der Leistung eine Support Hotline zur Verfügung.

2.3. CARGOMON wird Wartungs- und sonstige erforderliche technische Änderungsarbeiten an seiner Infrastruktur nach Möglichkeit ohne Einschränkung der Diensteverfügbarkeit vornehmen. Sollte eine Einschränkung aufgrund der vorzunehmenden Arbeiten unausweichlich sein, wird CARGOMON dem Vertragspartner die Durchführung der Arbeiten möglichst frühzeitig, in der Regel mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche, mitteilen.

2.4. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, Daten, Datenbanken, Programmen und sonstige LEISTUNGEN in größtmöglicher Funktionalität, Korrektheit und Aktualität zu bieten. Für Funktionalität der LEISTUNGEN sowie der Vollständigkeit und Aktualität der gelieferten Datenbestände übernimmt die Lizenzgeberin wegen der vielfachen technischen Abhängigkeiten (z.B. zu anderen Partnerunternehmen wie Netzbetreiber) sowie der Fluktuation und Änderung innerhalb der Datenbestände keine Gewähr. Trotz ständiger Überprüfungen und Vergleichskontrollen lässt sich keinerlei Garantie auf die Korrektheit, Aktualität oder Umfang der Datenbestände und sonstiger LEISTUNGEN geben.

3. Pflichten Vertragspartner

3.1. Nutzt der Vertragspartner eine Sensor- und Ortungslösung von CARGOMON, dann verpflichtet sich Vertragspartner, keine Personen gegen Ihren Willen zu orten. Personen, die durch einen CARGOMON Dienst (unabhängig von der technischen Umsetzung) geortet werden sollen, müssen vor dem ersten Ortungsvorgang gegenüber Vertragspartner Ihr Einverständnis erklärt haben. Dies gilt auch, wenn eine Person ein Objekt benutzt, das ortbar ist und dadurch die Person selbst ortbar wird (z.B. Fahrzeugortung). Zur Vermeidung von Unklarheiten sollte dieses Einverständnis auf Anfrage durch Vertragspartner belegbar sein. Ist der Vertragspartner ein Unternehmen und möchte Betriebsangehörige orten, so ist ggf. die Zustimmung der entsprechenden Mitarbeitergremien (z.B. Betriebsrat) einzuholen.

3.2. Falls der Vertragspartner die LEISTUNGEN CARGOMON unter eigenem Namen vermarktet, liegt der kaufmännische Betrieb der Dienste und die inhaltliche Verantwortung ausschließlich bei Vertragspartner. CARGOMON erbringt lediglich Dienstleistungen der Informations- und Telekommunikationstechnologie.

3.3. Vertragspartner hat in Abhängigkeit von den zu nutzenden LEISTUNGEN eine Mitwirkungspflicht bei der Erbringung der für die technische Einrichtung auf Seiten CARGOMON notwendigen Maßnahmen. Insbesondere ist der Vertragspartner verpflichtet, die für die Anbindung notwendigen Parameter seiner Systeme mitzuteilen. In Abhängigkeit von den gewünschten LEISTUNGEN ist eine Dienstbeschreibung nach Vorgaben von CARGOMON vorab CARGOMON zur Verfügung zu stellen. Unterlässt Vertragspartner dies trotz Aufforderung durch CARGOMON, ist CARGOMON berechtigt, auch vor technischer Diensteinrichtung mit der Abrechnung der Dienstleistungs- und evtl. externen Entgelten zu beginnen.

3.4. Der Vertragspartner erklärt, dass durch die Nutzung der von CARGOMON zur Verfügung gestellten LEISTUNGEN keinerlei Gesetze und/oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Patent-, Persönlichkeits- oder andere geschützte Rechte Dritter) verletzt werden. Ist der Vertragspartner selbst nicht Endkunde von CARGOMON, sondern Wiederverkäufer oder Dienstanbieter, dann garantiert Vertragspartner, dass er über alle zum Betrieb seiner Dienste erforderlichen Bewilligungen, Berechtigungen, Genehmigungen und Lizenzen verfügt. Der Vertragspartner hat dies CARGOMON nach Aufforderung zu belegen.

3.5. Vertragspartner hat eine Nutzung der LEISTUNGEN durch Dritte ohne schriftliche Genehmigung durch CARGOMON auszuschließen. Die Vertragspartner zugeteilten Kennwörter und Benutzerzugänge sind mit größter Sorgfalt zu verwahren. Vertragspartner erkennt an, dass jede Nutzung seines Accounts nach korrekter Authentifizierung durch seinen Benutzerzugang ihm zuzurechnen ist.

3.6. Die nationalen Richtlinien legen die Rahmenbedingungen für das Anbieten von Ortungslösungen – besonders in Bezug auf die Einverständniserklärungen der zu ortenden Personen – im jeweiligen Land fest. Der Vertragspartner hat die nationalen Richtlinien unbedingt zu befolgen. Der Vertragspartner sichert zu, Änderungen der nationalen Richtlinien, welche seine Art der Ortung bzw. die Form der Einverständniserklärungen für Ortungen betreffen, umgehend nach Bekanntgabe umzusetzen. Eine Änderung der Richtlinien kann insbesondere auf einer Änderung von maßgeblichen Gesetzen/Verordnungen oder Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder Gerichten beruhen wie auch einer Änderung der von CARGOMON mit den Mobilfunknetzbetreibern geschlossenen und von diesen im Wesentlichen vorgegebenen Verträgen.

3.7. Der Vertragspartner sichert zu, geänderte gesetzliche Bestimmungen, welche seine Ortungsdienste betreffen, falls es sich um Eigenentwicklungen handelt, umgehend nach Bekanntgabe umzusetzen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Unsere Rechnungen sind – sofern nicht von uns schriftlich anders bestätigt – rein netto, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig zuzüglich gesetzlich vorgeschriebener Mehrwertsteuer.

4.2. Wird uns nachträglich bekannt, dass Vertragspartner bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung hätten annehmen lassen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.

4.3. Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann Vertragspartner nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.4. Von CARGOMON gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch Vertragspartner Eigentum CARGOMON.

5. Vertragsschluss, Kündigung

5.1. Voraussetzung für die Nutzung von Online-Dienste der CARGOMON ist die ordnungsgemäße Anmeldung („Registrierung“) im Dienst. Vertragspartner hat dabei die erforderlichen Daten vollständig und korrekt anzugeben.

5.2. Die Daten werden von CARGOMON geprüft. CARGOMON behält sich vor, eine Registrierung von Vertragspartner ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach Annahme der Registrierung erhält Vertragspartner eine Bestätigung per Email und/oder SMS.

5.3. Ändern sich die persönlichen Daten des Vertragspartners, so wird der Vertragspartner seine Stammdaten in den Online-Diensten der CARGOMON kurzfristig aktualisieren. Die Erbringung einer ordnungsgemäßen Dienstleistung durch CARGOMON ist nur auf der Basis richtiger und vollständiger Daten möglich.

5.4. Der Vertragspartner wird die Dienstleistung nur persönlich nutzen und anderen Personen die Nutzung nicht ermöglichen. Der Vertragspartner haftet für die Folgen, falls dritte Personen durch fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten unberechtigterweise die Online-Dienste der CARGOMON zu nutzen.

5.5. Der Vertragspartner ist berechtigt, sofern nicht Vollkaufmann, ein über das Internet geschlossenes Vertragsverhältnis mit CARGOMON innerhalb von 14 Tagen nach Registrierung zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich oder per E-Mail gegenüber CARGOMON zu erfolgen.

5.6. Der Vertragspartner wählt bei der Registrierung ein Kennwort, das er selbst und jederzeit ändern kann. Für die Geheimhaltung des Kennworts ist Vertragspartner selbst verantwortlich.

5.7. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag zur Nutzung der Online-Dienste auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

5.8. Aus systemtechnischen Gründen muss die Kündigung aus dem Dienst heraus durch den Vertragspartner erfolgen. Dazu gibt es im Benutzerprofil des Teilnehmers den Punkt „Dienst kündigen“. Bei Ausführung der Kündigung werden der Benutzerzugang, evtl. vorhandenes Kontoguthaben sowie die in den Dienst eingeladenen Personen sofort gelöscht. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Die Kündigung wird per Email bestätigt. Nach der Kündigung werden selbstverständlich keine Abbuchungen mehr vorgenommen – die erteilte Bankeinzugsermächtigung wird sofort ungültig.

5.9. Eine automatische Wiederherstellung des Benutzerzugangs nach einer erfolgten Kündigung ist durch die CARGOMON nicht möglich. Der Vertragspartner kann sich aber jederzeit erneut registrieren.

5.10. Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos gekündigt werden. Für CARGOMON besteht ein wichtiger Grund insbesondere bei folgenden Sachverhalten:
• Vermuteter oder belegter Missbrauch des Dienstes
• Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste
• Schwerwiegender Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten

6. Lieferung, Verarbeitung, Nutzungszeit

6.1. Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefährer Liefertermin. Fixtermine werden von CARGOMON nur anerkannt, wenn diese als solche ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

6.2. Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Vertragspartners ein. Im Falle des Verzuges ist Vertragspartner berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz gemäß Ziffer 5.3. zu verlangen.

6.3. CARGOMON vermarktet über T-Mobile Austria in Österreich das Produkt und den zugehörigen Dienst.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen CARGOMON, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 14 Tage nach Auslieferung angezeigt werden. Ist Vertragspartner Vollkaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchung feststellbare Mängel spätesten zehn Tage nach Erhalt, im Fall versteckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ein zeitlich versetzter Einsatz von gelieferten Inhalten entbindet Vertragspartner nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen bei deren Erhalt. Es wird darauf hingewiesen, dass Software nie völlig fehlerfrei sein kann, weshalb die Funktionalität der LEISTUNGEN und die Verwendbarkeit mit der eigenen Software des Nutzers nicht garantiert werden kann.

7.2. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Vertragspartner kann sodann Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist, oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

7.3. Der Ersatz von Schäden des Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haften wir für Personenschäden unbeschränkt, für Sach- und Vermögensschäden nur insoweit, als bei Vertragsschluss mit ihrem Eintritt üblicherweise zu rechnen war. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit.

8. Aufrechterhaltung der Leistung

CARGOMON SYSTEMS ist nicht verpflichtet, das Leistungsangebot der Online-Dienste jederzeit und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Im Falle der dauerhaften Einstellung der Dienste durch CARGOMON SYSTEMS ist Vertragspartner zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Eine technisch bedingte Unterbrechung der Dienste ist nicht als dauerhafte Einstellung der Dienste zu werten. Im Falle der dauerhaften Unterbrechung wird CARGOMON SYSTEMS Vertragspartner per Email, SMS oder Website informieren.

9. Rechnungsstellung von LEISTUNGEN

9.1. Die Preise und der Leistungsumfang richten sich nach der Veröffentlichung auf der der jeweils gültigen Preisliste durch CARGOMON SYSTEMS. CARGOMON SYSTEMS behält sich vor Entgelt und/oder Leistung nach folgenden Maßgaben zu verändern:
Veränderungen der Leistung und/oder des Entgelts wird Vertragspartner mindestens ein Monat vor ihrem Inkrafttreten per Email angekündigt. Vertragspartner hat im Falle einer Preiserhöhung das Recht, den Vertrag zum Inkrafttreten der neuen Preisliste außerordentlich zu kündigen. Mit der Weiternutzung der CARGOMON SYSTEMS LEISTUNGEN nimmt Vertragspartner die LEISTUNGEN zu den veränderten Bedingungen an.

9.2. Vorausbezahlte Dienste können von CARGOMON SYSTEMS nicht im Preis verändert werden.

9.3. Vertragspartner bekommt – falls nicht einvernehmlich anders vereinbart – die LEISTUNGEN entweder monatlich bzw. für die bezahlte Leistungsperiode als Online- (per Web) oder PDF-Rechnung (per Email) zur Verfügung gestellt. Es erfolgt – falls nicht einvernehmlich anders vereinbart – kein Versand der Rechnung per Briefpost an den Vertragspartner. Die Online- oder PDF-Rechnung ist rechtlich unverbindlich, gesetzliche Anforderungen an Beweis, Aufbewahrung, Dokumentation u.ä. werden nicht erfüllt. Der Kunde verzichtet insofern auf die Einrede, dass die Rechnung ihm nicht zugegangen sei.

9.4. Vertragspartner hat das Recht, die abgerechneten Entgelte binnen eines Monats nach Rechnungsdatum zu beanstanden. Er wird auf dieses Recht in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen. Macht Vertragspartner von seinem Beanstandungsrecht innerhalb der genannten Frist keinen Gebrauch, gilt die Abrechnung als genehmigt. Die Frist ist eingehalten, wenn die Beanstandung CARGOMON SYSTEMS innerhalb der genannten Frist schriftlich oder per Email zugeht.

10. Datenschutz

10.1. Die LEISTUNGEN von CARGOMON SYSTEMS erfordern die Verarbeitung personenbezogener Daten. Vertragspartner stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme der LEISTUNGEN anfallenden und zu deren Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten zu. Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von CARGOMON SYSTEMS elektronisch gespeichert und ausgewertet werden. CARGOMON SYSTEMS ist berechtigt im Rahmen der Zweckbestimmung des Nutzungsvertrages die ihm anvertrauten pers.bezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbedingungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

10.2. Vertragspartner ist bekannt, dass der Zugang zu LEISTUNGEN von CARGOMON SYSTEMS nicht nur direkt über CARGOMON SYSTEMS, sondern auch über Dritte erfolgt und mit Zusatzangeboten von Kooperationspartnern verbunden sein kann. Vertragspartner stimmt der Nutzung durch diese Kooperationspartner zu, soweit dies zur Erbringung der LEISTUNGEN durch CARGOMON SYSTEMS erforderlich ist.

10.3. Vertragspartner ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person oder seinem Unternehmen gespeicherten Daten unentgeltlich beim Betreiber einzusehen. Die Auskunft wird elektronisch erteilt.

11. Urheberrechte, Datenmissbrauch

11.1. An den von CARGOMON SYSTEMS erbrachten und überlassenen LEISTUNGEN besteht Urheberrechtsschutz; sie dürfen nur in dem mit CARGOMON SYSTEMS vereinbarten Umfang genutzt werden. Auf die Strafvorschriften des Urheberrechts für den Fall der Zuwiderhandlung wird ausdrücklich hingewiesen.

11.2. Vervielfältigungen unserer LEISTUNGEN sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich gestattet.

12. Versand geschäftsrelevanter und lösungsbezogener Informationen per Email

12.1. Vertragspartner der CARGOMON SYSTEMS geben der CARGOMON SYSTEMS durch die Übermittlung der Email-Adresse das Einverständnis, dass CARGOMON SYSTEMS für die Geschäftsbeziehung relevante sowie lösungsbezogene Informationen per Email an Vertragspartner versenden darf. Bei den Informationen geht es um einen direkten Bezug zur Geschäftsbeziehung bzw. zur verwendeten Lösung, nicht um Werbung.

12.2. Die Email-Adresse des Vertragspartner wird von CARGOMON SYSTEMS nicht an Drittfirmen weitergegeben.

12.3. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung wird die Email-Adresse durch CARGOMON SYSTEMS für die in diesem Punkt beschriebenen Informationen nicht mehr genutzt. Für Informationen zu CARGOMON SYSTEMS Produkten und Leistungen darf die Email-Adresse solange genutzt werden, bis Vertragspartner den Erhalt von Informationen von CARGOMON SYSTEMS per einfachem Email REPLY untersagt.

13. Anzuwendendes Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zu CARGOMON SYSTEMS findet ausschließlich das österreichische Recht Anwendung. Das internationale Kaufrecht EKG findet keine Anwendung.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle CARGOMON SYSTEMS LEISTUNGEN ist WIEN.

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